Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Mann muss Gerichtskosten tragen nach versäumter Zahlung
Ein Mann wollte gegen ein Urteil zur polizeilichen Fernhaltung vorgehen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil er den geforderten Kostenvorschuss nicht bezahlte.

Ein Mann hatte am 20. Oktober 2025 beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern eingelegt. Das Urteil betraf eine polizeiliche Fernhaltung. Drei Tage nach Eingang seiner Beschwerde forderte das Bundesgericht ihn auf, einen Kostenvorschuss von 2'000 Franken bis zum 7. November 2025 zu bezahlen.

Statt den Vorschuss zu leisten, stellte der Mann am 24. Oktober ein Gesuch um Sistierung (Aussetzung) des Verfahrens. Als die Zahlungsfrist ohne Eingang des Vorschusses verstrich, setzte ihm das Bundesgericht am 12. November eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 24. November. Dabei wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtzahlung auf die Beschwerde nicht eingetreten würde.

Da der Mann auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung leistete, trat das Bundesgericht wie angekündigt nicht auf seine Beschwerde ein. Das Gericht entschied im vereinfachten Verfahren und erlegte dem Mann Gerichtskosten in Höhe von 500 Franken auf. Eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 15. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_624/2025