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Anwohnerin scheitert mit Einsprache gegen Mobilfunkanlage
Eine Anwohnerin kämpfte gegen den Umbau einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone in Lüsslingen-Nennigkofen (SO). Das Bundesgericht bestätigte nun die Baubewilligung und wies alle Einwände zurück.

Die Sunrise GmbH hatte im November 2020 ein Baugesuch für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in Lüsslingen-Nennigkofen eingereicht. Der Standort liegt ausserhalb der Bauzone auf einer Nationalstrasse. Eine Anwohnerin erhob Einsprache gegen das Vorhaben, wurde jedoch sowohl von den kantonalen Behörden als auch vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht kritisierte die Anwohnerin unter anderem die Anwendung des sogenannten Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen. Sie argumentierte, dieser sei rechtswidrig und führe zu einer Senkung des Schutzniveaus. Zudem bemängelte sie die Publikation der Baugesuchsunterlagen, die Messmethoden zur Strahlungskontrolle sowie die Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems für adaptive Antennen.

Das Bundesgericht wies alle Einwände zurück. Es verwies auf seine jüngere Rechtsprechung, wonach der Korrekturfaktor für adaptive Antennen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar sei. Auch die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie empfohlenen Messmethoden seien zwecktauglich. Das Gericht bestätigte zudem, dass das bestehende Qualitätssicherungssystem in der Lage sei, den bewilligungskonformen Betrieb von adaptiven Antennen zu überprüfen. Die in der NISV festgelegten Grenzwerte seien nach derzeitigem Wissensstand verfassungs- und gesetzeskonform.

Die Beschwerde wurde abgewiesen und der Anwohnerin wurden die Gerichtskosten von 4'000 Franken sowie eine Parteientschädigung von 3'000 Franken an die Sunrise GmbH auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_403/2024