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Arbeiter erhält keine Unfallversicherungsleistungen für Schulterschmerzen
Ein Bauarbeiter verletzte sich bei einem Sturz an der Schulter. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass die Unfallversicherung nur für die ersten Monate nach dem Unfall zahlen muss.

Ein 58-jähriger Bauarbeiter stürzte im September 2021 bei seiner Arbeit als Eisenleger und fiel dabei auf seine rechte Schulter und den Rücken. Die Unfallversicherung (SUVA) übernahm zunächst die Behandlungskosten und zahlte Taggelder. Nach etwa acht Monaten stellte sie jedoch ihre Leistungen ein, da sie keinen Zusammenhang mehr zwischen den anhaltenden Schulterbeschwerden und dem Unfall sah.

Der Mann legte Beschwerde ein und erhielt vom Genfer Gericht Recht. Dieses stützte sich auf ein medizinisches Gutachten, das einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und einer Teilruptur der Schultersehne sowie einer Luxation des Bizeps feststellte. Das Gericht verpflichtete die Unfallversicherung, die Leistungen bis September 2024 weiterzuzahlen.

Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Es kritisierte das medizinische Gutachten als widersprüchlich und fehlerhaft. Der Experte hatte seine Beurteilung auf einen falschen Unfallhergang gestützt, indem er annahm, der Mann sei mit ausgestreckter Hand gestürzt. Tatsächlich war er aber direkt auf die Schulter gefallen. Die vom Experten diagnostizierten Verletzungen hätten bei einem solchen Sturz gar nicht entstehen können. Das Bundesgericht bestätigte daher die ursprüngliche Entscheidung der Unfallversicherung, die Leistungen im Juni 2022 zu beenden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8C_334/2025