Eine Grundeigentümerin in Wolfhalden (AR) hat vor Bundesgericht einen Teilerfolg gegen ein kantonales Strassenbauprojekt erzielt. Die Kantonsstrasse Nr. 55 sollte ausgebaut und saniert werden, wobei 79 m² ihres Grundstücks dauerhaft und weitere 99 m² temporär beansprucht worden wären. Zudem waren Rodungen auf ihrem und benachbarten Grundstücken geplant.
Die Eigentümerin hatte gegen das Projekt und die damit verbundene Rodung Einsprache erhoben. Die kantonalen Behörden hatten jedoch die Rodungsfrage in ein separates Verfahren ausgegliedert und ihre Einwände dagegen nicht behandelt. Nachdem sowohl das Departement Bau und Volkswirtschaft als auch der Regierungsrat und das Obergericht ihre Beschwerden abgewiesen hatten, gelangte sie ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die kantonalen Behörden das Koordinationsgebot verletzt haben. Laut Bundesgericht besteht ein enger Sachzusammenhang zwischen dem Strassenausbau und den dafür notwendigen Rodungen. Die Verfahren hätten daher koordiniert durchgeführt werden müssen, um widersprüchliche Entscheide zu vermeiden. Das Gericht hob den Entscheid des Obergerichts auf und wies die Angelegenheit an das Departement Bau und Volkswirtschaft zurück, damit dieses einen koordinierten Entscheid über das Strassenprojekt und das Rodungsgesuch fällt.
Mit diesem Entscheid wird das Strassenprojekt nicht grundsätzlich gestoppt, aber die Behörden müssen nun beide Aspekte – Strassenbau und Rodung – in einem gemeinsamen Verfahren neu beurteilen und dabei die Einwände der Grundeigentümerin umfassend prüfen.