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Ausländer verliert Niederlassungsbewilligung wegen hoher Sozialhilfeschuld
Ein Mann, der seit seiner Kindheit in der Schweiz lebt, muss seine Niederlassungsbewilligung gegen eine Aufenthaltsbewilligung eintauschen. Das Bundesgericht bestätigt die Rückstufung wegen seiner langjährigen Sozialhilfeabhängigkeit.

Ein ausländischer Staatsangehöriger, der seit 1990 in der Schweiz lebt und seit 1999 eine Niederlassungsbewilligung besitzt, hat diese nun verloren. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Neuenburger Behörden, seine Bewilligung auf eine befristete Aufenthaltsbewilligung zurückzustufen.

Der Mann bezieht seit mindestens 2006 Sozialhilfe und hat bis Januar 2024 Leistungen in Höhe von fast 383'000 Franken erhalten. Trotz mehrfacher Warnungen der Migrationsbehörden seit 2020 hat er keine Anstrengungen unternommen, finanziell unabhängig zu werden. Neben der Sozialhilfeschuld hat er auch private Schulden von etwa 100'000 Franken angehäuft.

Das Gericht betonte, dass eine erfolgreiche Integration voraussetzt, dass Ausländer für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können und nicht von Sozialhilfe abhängig sind. Die vom Mann vorgebrachten gesundheitlichen Probleme (Psoriasis) und seine schwierige Kindheit rechtfertigen nach Ansicht des Gerichts nicht seine dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung. Auch seine Bewerbungsbemühungen wurden als ungeeignet eingestuft, da er sich hauptsächlich auf Stellen bewarb, für die er nicht qualifiziert war.

Die neue Aufenthaltsbewilligung wurde für 18 Monate erteilt mit der Auflage, dass der Mann in dieser Zeit finanziell unabhängig werden und sich von der Sozialhilfe lösen muss. Erfüllt er diese Bedingungen nicht, droht ihm die Ausweisung aus der Schweiz. Das Bundesgericht bestätigte, dass diese Maßnahme verhältnismäßig sei, nachdem frühere Warnungen wirkungslos geblieben waren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_350/2025