Eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland betreibt eine Internetplattform, auf der digitale Sammelkarten von Sportlern verkauft werden können. Auf derselben Plattform bietet sie Online-Spiele für Fussball, Basketball und Baseball an, bei denen die Sammelkarten als Spielfiguren eingesetzt werden. Bei diesen Spielen können die Teilnehmenden Geldgewinne oder weitere Sammelkarten gewinnen.
Die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) sperrte 2021 den Zugang zur Website für Schweizer Nutzer, weil die Firma keine Bewilligung für Geldspiele in der Schweiz besitzt. Die Betreiberfirma wehrte sich gegen diese Sperrung und argumentierte, dass ihre Spiele keine Geldspiele seien. Die Sammelkarten würden durch die Nutzung in den Spielen nicht an Wert verlieren und könnten jederzeit weiterverkauft werden.
Das Bundesgericht bestätigt nun die Sperrung. Es hält fest, dass die Online-Spiele der Firma als Geldspiele im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren sind. Entscheidend ist die wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Verkauf der Sammelkarten und den Spielen: Die Teilnahme an den Spielen setzt den Besitz von Sammelkarten voraus, und die Gewinne bestehen teilweise aus weiteren Sammelkarten. Dass die Karten nach der Spielteilnahme nicht wertlos werden, ändert nichts an dieser Beurteilung.
Da die Firma ihren Sitz im Ausland hat und keine Schweizer Bewilligung für ihre Geldspiele besitzt, ist die Sperrung der Website rechtmäßig. Das Bundesgericht weist daher die Beschwerde der Firma ab. Für Schweizer Nutzer bleibt die Plattform damit weiterhin nicht zugänglich.