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Mann verpasst Frist für Einspruch gegen Gerichtsentscheidung
Ein Mann wollte gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern vorgehen, reichte seine Unterlagen aber zu spät ein. Das Bundesgericht trat deshalb gar nicht erst auf seinen Fall ein.

Das Bundesgericht hat entschieden, nicht auf die Beschwerde eines Mannes einzutreten, der gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 22. August 2025 vorgehen wollte. Der Mann hatte ursprünglich ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil des Kantonsgerichts vom 14. August 2023 eingereicht, das jedoch abgewiesen wurde.

Der Beschwerdeführer erhielt den ablehnenden Entscheid am 2. September 2025. Damit begann die gesetzliche Frist von 30 Tagen für eine Beschwerde beim Bundesgericht zu laufen. Diese Frist endete am 2. Oktober 2025. Zwar reichte der Mann ein Schreiben vom 1. September 2025 noch rechtzeitig am 1. Oktober ein, doch dieses erfüllte nicht die notwendigen Anforderungen an eine ordentliche Beschwerde.

Eine später eingereichte ausführlichere Begründung vom 31. Oktober 2025 kam deutlich zu spät und konnte nicht mehr berücksichtigt werden. Das Bundesgericht betonte in seinem Urteil, dass Beschwerdefristen nicht verlängert werden können und eine Beschwerde bereits bei der Einreichung vollständig begründet sein muss. Die Gerichtskosten von 800 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_510/2025