Ein Mann hatte am 6. Oktober 2025 ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 19. September 2025 eingereicht. Es handelte sich um eine Angelegenheit der Arbeitslosenversicherung. Das Bundesgericht setzte ihm daraufhin eine Frist zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von 500 Franken.
Nachdem der Mann den Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt hatte, erhielt er am 4. November 2025 eine Nachfrist bis zum 17. November. Das Gericht wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass auf sein Rechtsmittel nicht eingetreten werde, falls er den Betrag nicht innerhalb dieser Frist überweise. Der Mann bezahlte den Vorschuss dennoch nicht.
In einer Eingabe vom 7. November 2025 argumentierte der Mann, dass sein Verfahren kostenfrei sein müsse. Er berief sich dabei auf Artikel 65 des Bundesgerichtsgesetzes. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Mann die Bestimmung falsch interpretierte und auch kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt hatte. Das Bundesgericht trat deshalb auf sein Revisionsgesuch nicht ein und auferlegte ihm Gerichtskosten von 200 Franken.