Ein Mann, der von einer Firma in mehreren Fällen betrieben wird, hatte beim Bezirksgericht Kriens sowohl eine Klage als auch eine Beschwerde im Zusammenhang mit diesen Betreibungen eingereicht. Die beiden Verfahren wurden von zwei verschiedenen Richtern geführt: Michael Günter und Kilian Emmenegger.
Am 18. August 2025 verlangte der Mann den Ausstand beider Richter, da er sie für befangen hielt. Das Bezirksgericht wies dieses Begehren am 21. August ab. Der Mann legte daraufhin am 8. September Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern ein. Als nach über einem Monat noch keine Entscheidung gefallen war, wandte er sich am 20. Oktober ans Bundesgericht und beschwerte sich über die Verzögerung durch das Kantonsgericht.
Das Bundesgericht forderte daraufhin vom Kantonsgericht eine Stellungnahme. Noch bevor das Verfahren richtig in Gang kam, entschied das Kantonsgericht am 14. November 2025 über beide Ausstandsbegehren. Damit wurde die Beschwerde über Rechtsverzögerung gegenstandslos. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren ab, verzichtete aber auf die Erhebung von Gerichtskosten, da nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob die Verfahrensdauer von etwas mehr als zwei Monaten tatsächlich eine unzulässige Verzögerung darstellte.