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Firma in Liquidation verliert Kampf gegen Konkursverfahren
Eine Firma im Liquidationsverfahren wollte ihre Konkurseröffnung stoppen. Das Bundesgericht hat den Fall abgeschrieben, nachdem das kantonale Gericht den Hauptrekurs bereits abgelehnt hatte.

Eine Firma in Liquidation versuchte, ihre am 3. Oktober 2025 ausgesprochene Konkurseröffnung zu verhindern. Die Präsidentin des Bezirksgerichts La Côte hatte den Konkurs auf Antrag eines Gläubigers mit sofortiger Wirkung angeordnet. Die betroffene Firma legte dagegen am 9. Oktober Rekurs ein und beantragte gleichzeitig, dass das Konkursverfahren bis zur Entscheidung über ihren Rekurs ausgesetzt wird.

Das Kantonsgericht Waadt lehnte diesen Antrag auf aufschiebende Wirkung am 10. Oktober ab. Daraufhin wandte sich die Firma am 21. Oktober an das Bundesgericht und verlangte, dass ihr Rekurs doch noch aufschiebende Wirkung erhalten sollte. Sie forderte zudem, dass alle Liquidationsmaßnahmen sofort gestoppt und ihre Bankkonten vorläufig entsperrt werden sollten.

Während das Bundesgericht noch über diesen Antrag beriet, entschied das Waadtländer Kantonsgericht am 17. November in der Hauptsache und erklärte den ursprünglichen Rekurs der Firma gegen den Konkurs für unzulässig. Da damit bereits endgültig über den Konkurs entschieden wurde, erklärte das Bundesgericht den Antrag auf aufschiebende Wirkung für gegenstandslos und strich den Fall aus dem Register.

Das Bundesgericht verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten und sprach auch keine Entschädigungen zu, da beide Parteien ohne Anwalt aufgetreten waren. Der Entscheid wurde neben den Parteien auch dem Grundbuchamt, dem Konkursamt, dem Handelsregister und dem Betreibungsamt mitgeteilt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_914/2025