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Anwohner können Bau von vier Mehrfamilienhäusern nicht stoppen
Mehrere Anwohner in Meilen wollten den Bau von vier Mehrfamilienhäusern verhindern. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, da die Baubewilligung noch nicht endgültig ist.

Eine Gruppe von Anwohnern aus Meilen wehrte sich gegen ein Bauprojekt in ihrer Nachbarschaft. Die Baubehörde Meilen hatte im November 2021 die Bewilligung für vier Mehrfamilienhäuser samt Tiefgarage erteilt. Die Anwohner legten gegen diese Entscheidung Rekurs ein.

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich gab ihnen teilweise recht und ergänzte die Baubewilligung um zwei wichtige Auflagen: Die Bauherren müssen vor Baubeginn geänderte Pläne einreichen, die bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen. Diese betreffen unter anderem die Einhaltung der zulässigen Baumasse und vorgeschriebene Schwellenmaße. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung.

Die Anwohner gaben sich damit nicht zufrieden und zogen den Fall vor das Bundesgericht. Sie forderten, die Baubewilligung vollständig zu verweigern. Das Bundesgericht trat jedoch auf ihre Beschwerde nicht ein. Es begründete dies damit, dass es sich beim angefochtenen Entscheid um einen Zwischenentscheid handle, da die Bauherren noch geänderte Pläne vorlegen müssen, bevor gebaut werden darf. Bei der Umsetzung der Auflagen bestehe noch ein gewisser Spielraum.

Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Anwohner das Urteil erst anfechten können, wenn die nachzureichenden Unterlagen von der Baubehörde genehmigt worden sind. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden den Beschwerdeführern auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_512/2025