Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Steuerzahler scheitert mit Versuch, Amtsbusse und Steuerrechnung loszuwerden
Ein Mann wollte seine Steuerbusse und Veranlagung aufheben lassen, weil er angeblich während der Pandemie diskriminiert wurde. Das Bundesgericht lehnt sein Begehren ab.

Ein Steuerpflichtiger aus dem Wallis hatte seine Steuererklärung für das Jahr 2022 trotz Mahnung nicht eingereicht. Daraufhin erhielt er eine Busse von 100 Franken und wurde von der kantonalen Steuerbehörde von Amtes wegen eingeschätzt. Seine Einsprachen und Beschwerden gegen diese Entscheide wurden von allen Instanzen abgewiesen, zuletzt vom Bundesgericht im August 2025.

Der Mann versuchte anschliessend, die Entscheide durch ein Revisionsverfahren aufheben zu lassen. Er begründete dies hauptsächlich mit einer angeblichen "Diskriminierung" während der COVID-19-Pandemie. Zudem behauptete er, die Steuerbehörde hätte ihm nicht erklärt, wie er seine Steuererklärung korrekt ausfüllen könne, insbesondere bezüglich Abzügen für Homeoffice und auswärtige Verpflegung.

Das Bundesgericht weist sein Begehren nun ab. Es stellt fest, dass der Mann keine neuen Tatsachen vorgebracht hat, die eine Revision rechtfertigen würden. Die Richter erklären, dass ein Revisionsverfahren nicht dazu dienen kann, Einwände nachzuschieben, die bereits im ordentlichen Verfahren hätten vorgebracht werden müssen. Die Behauptungen des Mannes zur Pandemie seien nicht relevant für sein Steuerverfahren.

Das Gericht betont zudem, dass ein Steuerpflichtiger verpflichtet ist, bei der Veranlagung mitzuwirken und eine vollständige und wahrheitsgetreue Steuererklärung einzureichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Steuerbehörde die Veranlagung aufgrund der verfügbaren Unterlagen vornimmt. Auch der Antrag des Mannes auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand wurde abgewiesen, da sein Begehren von vornherein aussichtslos war.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9C_475/2025