Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Vater muss Kontaktaufbau zwischen Sohn und Mutter zulassen
Ein Vater wehrte sich gegen jeglichen Kontakt zwischen seinem zehnjährigen Sohn und dessen Mutter. Das Bundesgericht bestätigte nun den schrittweisen, begleiteten Kontaktaufbau.

Der Fall betrifft einen zehnjährigen Jungen, der seit 2016 bei seinem Vater lebt. Die Mutter, der aufgrund von Alkoholproblemen das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden war, bemüht sich seit 2021 wieder um Kontakt zu ihrem Sohn. Nach mehreren Verfahren ordnete die Kindesschutzbehörde einen behutsamen Kontaktaufbau an.

Der Vater lehnte jeden Kontakt zwischen Mutter und Sohn strikt ab und verlangte umfangreiche Abklärungen zum Gesundheitszustand der Mutter, darunter Gutachten, Haaranalysen auf Drogen und Alkohol sowie weitere Berichte. Das Obergericht Zürich wies seine Beschwerde ab, worauf er ans Bundesgericht gelangte.

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen. Es betonte, dass für die Entwicklung und Identitätsfindung eines Kindes der Kontakt zu beiden Elternteilen wichtig sei. Das Gericht hielt den angeordneten Kontaktaufbau für angemessen: Zunächst sind über sechs Monate zweistündige begleitete Besuche alle zwei Wochen vorgesehen, dann für weitere sechs Monate vierstündige begleitete Treffen. Erst nach einem Jahr erfolgreicher Kontakte sind längere Besuche geplant und erst nach zwei Jahren unbegleitete Wochenendbesuche.

Das Bundesgericht kritisierte zudem das Verhalten des Vaters, der den Sohn in einen Loyalitätskonflikt bringe. Der Vater zeige kein Bewusstsein dafür, dass sein negatives Bild der Mutter und seine ablehnende Haltung gegenüber Kontakten eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen könnten. Für den behutsamen Kontaktaufbau in einem geschützten Rahmen seien die bereits vorliegenden drei Arztberichte ausreichend, weitere Abklärungen wären überzogen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_983/2025