Das Obergericht des Kantons Bern hatte im September 2025 eine Beschwerde zweier Personen abgewiesen, die eine amtliche Verteidigung - also einen vom Staat bezahlten Anwalt im Strafverfahren - beantragt hatten. Die beiden Personen legten daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Bundesgericht forderte die Beschwerdeführer auf, einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Als dieser nicht einging, setzte das Gericht eine Nachfrist bis zum 17. November 2025 an, mit dem klaren Hinweis, dass bei Nichtbezahlung auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Trotz nachweislichem Erhalt dieser Mitteilungen leisteten die Beschwerdeführer den Vorschuss nicht fristgerecht.
Da der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Gerichtskosten von 500 Franken müssen die beiden Beschwerdeführer gemeinsam tragen. Das Gericht wies die beiden Personen zudem darauf hin, dass sie in der Vergangenheit bereits mehrfach Beschwerden eingereicht hatten, ohne die Begründungsanforderungen zu erfüllen, und dass querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Beschwerden unzulässig seien.