Eine Bürgerin hatte kurz vor den eidgenössischen Volksabstimmungen vom 30. November 2025 versucht, die Abstimmungen über zwei Volksinitiativen zu verhindern. Sie hatte beim Regierungsrat des Kantons Bern Beschwerde eingereicht und verlangt, die Abstimmungen über die "Service-citoyen-Initiative" und die "Initiative für eine Zukunft" abzusagen oder deren Ergebnisse für ungültig zu erklären.
Die Frau begründete ihre Beschwerde mit zwei Hauptargumenten: Einerseits behauptete sie, die Stimmrechtsausweise im Kanton Bern seien falsch adressiert, da sie auf "Vorname Name" statt auf "Nachname, Vorname" lauteten. Dies mache aus der Abstimmung eine "handelsrechtliche Umfrage ohne Bedeutung". Andererseits kritisierte sie die Gestaltung der Stimmzettel, die ihrer Meinung nach ungültig seien, weil Abstimmungsfrage und Antwortfeld unabhängige Bereiche darstellten.
Der Regierungsrat des Kantons Bern wies die Beschwerde ab. Er erklärte, dass die zivilrechtlichen Vorschriften zum Personenstandsregister für Stimmrechtsausweise nicht relevant seien und die Gestaltung der Stimmzettel in die Zuständigkeit des Bundes falle. Die Frau zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter, wiederholte jedoch im Wesentlichen ihre früheren Argumente, ohne konkret aufzuzeigen, welches Recht verletzt worden sei.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügte. Die Richter bezeichneten die Sichtweise der Frau als "eigenartig und nicht nachvollziehbar". Die beiden Volksinitiativen wurden bei der Abstimmung am 30. November 2025 gemäss dem provisorischen amtlichen Ergebnis klar abgelehnt.