Ein Unternehmer und Vater wurde vom Bundesgericht abgewiesen, als er versuchte, seine Haftstrafe mit elektronischer Fussfessel statt im Gefängnis zu verbüssen. Der Mann hatte argumentiert, dass er als Firmendirektor und Familienvater durch eine Inhaftierung sowohl Arbeitsplätze als auch seine Familie gefährden würde.
Die Richter lehnten sein Gesuch jedoch ab, da der Mann zwischen 2013 und 2025 bereits neun Mal verurteilt worden war. Vier Verurteilungen betrafen Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz, fünf weitere die wiederholte illegale Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsbewilligung. Besonders schwer wog, dass er trotz einer früheren Haftstrafe mit elektronischer Überwachung erneut straffällig geworden war.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Unternehmer "wenig Respekt für die Rechtsordnung" zeige und ein "offensichtliches Rückfallrisiko" bestehe. Seine Beteuerungen, sich künftig an die Gesetze halten zu wollen, überzeugten die Richter nicht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann die elektronische Fussfessel bei klarer Rückfallgefahr nicht gewährt werden, weshalb der Mann seine Strafe nun im Gefängnis verbüßen muss.