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Frau scheitert mit Beschwerde gegen Richter wegen Gewalterfahrung
Eine Frau wollte zwei Richter wegen angeblicher Begünstigung ihres Ex-Mannes anzeigen. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab, weil sie ihre Vorwürfe nicht ausreichend begründet hatte.

Eine Frau hatte eine Strafanzeige gegen einen kantonalen und einen Bundesrichter eingereicht. Sie warf ihnen vor, ihren Ex-Mann, der als Staatsanwalt tätig ist, in einem früheren Verfahren begünstigt zu haben. Die Frau behauptete, als Opfer häuslicher Gewalt nicht ausreichend geschützt worden zu sein, und berief sich dabei auf die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt trat auf ihre Anzeige nicht ein. Die Frau legte dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht ein, das diese jedoch für unzulässig erklärte. Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Frau in ihrer Beschwerde nicht dargelegt hatte, warum die Entscheidung der Staatsanwaltschaft falsch sein sollte. Sie habe lediglich allgemeine Behauptungen aufgestellt, ohne konkrete Hinweise auf strafbares Verhalten der beiden Richter zu liefern.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung des Kantonsgerichts. Es erklärte die Beschwerde der Frau für unzulässig, weil sie auch vor Bundesgericht keine konkreten Argumente vorgebracht hatte, warum die kantonale Entscheidung rechtswidrig sein sollte. Die Frau hatte sich erneut nur allgemein auf ihre Gewalterfahrungen und die Frauenrechtskonvention berufen, ohne spezifische Rechtsverletzungen aufzuzeigen. Das Gericht wies auch ihr Gesuch um Befreiung von den Gerichtskosten ab, setzte diese aber mit Rücksicht auf ihre finanzielle Situation auf 500 Franken fest.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1107/2025