Ein 47-jähriger Mann von den Philippinen, der seit 2011 in der Schweiz lebte, muss das Land verlassen. Er war ursprünglich als Hausangestellter (Housekeeper/Koch/Butler) für eine saudi-arabische Familie in die Schweiz gekommen. Nach fünf Jahren verlor er 2016 seine Anstellung und bezog in der Folge Sozialhilfe.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die frühere Bindung seiner Aufenthaltsbewilligung an eine bestimmte Arbeitsstelle zwar rechtswidrig war. Gemäß Ausländergesetz können Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung die Stelle ohne weitere Bewilligung wechseln. Diese Praxis des Migrationsamts unterläuft laut Gericht die gesetzlich vorgesehenen Unterschiede zwischen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen.
Dennoch hat der Mann keinen Anspruch auf Verlängerung seiner Bewilligung. Das Bundesgericht betont, dass die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich im Ermessen der Behörden liegt. Bei der Interessenabwägung stellte das Gericht fest, dass der Mann trotz elfjährigem Aufenthalt nur unterdurchschnittlich integriert sei. Er habe kaum soziale Bindungen über die Beziehung zu seiner Schwester hinaus und verfüge über keine nachweisbaren Deutschkenntnisse.
Auch die gesundheitliche Situation des HIV-positiven Mannes rechtfertigt laut Bundesgericht keinen weiteren Aufenthalt in der Schweiz. Auf den Philippinen sei eine alternative Behandlung verfügbar, auch wenn sein aktuelles Medikament dort nicht erhältlich ist. Der Mann verfügt über einen Hochschulabschluss in Hotelmanagement und langjährige Berufserfahrung, weshalb ihm eine Wiedereingliederung in seinem Heimatland zumutbar sei. Auch seine Homosexualität stelle kein Hindernis dar, da gleichgeschlechtliche Beziehungen auf den Philippinen nicht verboten seien und die gesellschaftliche Akzeptanz zunehme.