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Verurteilter scheitert mit Antrag auf Überprüfung seines Strafurteils
Ein wegen Betrugs und Urkundenfälschung Verurteilter wollte sein Urteil vom Bundesgericht neu prüfen lassen. Sein Antrag wurde als verspätet und unbegründet abgewiesen.

Das Bundesgericht hat einen Antrag auf Revision eines Strafurteils abgewiesen. Der Mann war zuvor vom Tessiner Berufungsgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung und schlechter Geschäftsführung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. 18 Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Der Verurteilte hatte bereits gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt, die jedoch im August 2025 abgewiesen wurde. Daraufhin stellte er einen Antrag auf Revision dieses Bundesgerichtsentscheids. Dieser Antrag wurde jedoch zu spät eingereicht. Das Schreiben wurde zwar am 9. Oktober 2025 über die tunesische Post abgeschickt, erreichte die Schweizer Post aber erst am 13. Oktober – drei Tage nach Ablauf der 30-tägigen Frist.

Unabhängig von der Verspätung wäre der Antrag laut Bundesgericht ohnehin abzuweisen gewesen. Der Verurteilte hatte zwar verschiedene Revisionsgründe genannt, diese aber nicht ausreichend begründet. Er versuchte hauptsächlich, das Schuldurteil grundsätzlich in Frage zu stellen, was im Rahmen eines Revisionsverfahrens nicht möglich ist. Die Revision ist als ausserordentliches Rechtsmittel nicht dafür gedacht, ein Urteil, das der Betroffene für falsch hält, komplett neu prüfen zu lassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6F_36/2025