Ein geschiedener Vater, der in einem anhaltenden Konflikt mit der Mutter seines 2015 geborenen Kindes steht, hat vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Der Mann hatte versucht, die Präsidentin der Zivilabteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wegen angeblicher "schwerwiegender Verfahrensfehler" vom Fall ausschliessen zu lassen.
Der Streit zwischen den Eltern führte bereits zu zahlreichen Verfahren vor verschiedenen Instanzen. Im aktuellen Fall ging es um ein Zivilverfahren, in dem zwar ein Entscheid gefällt, aber noch nicht schriftlich begründet worden war. Das Kantonsgericht trat auf das Ausstandsgesuch des Vaters nicht ein und verwies darauf, dass er mögliche Verfahrensfehler später mit einer Beschwerde gegen den begründeten Entscheid rügen könne.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Vaters gegen diesen Nichteintretensentscheid ab. Es bemängelte, dass der Mann keine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Kantonsgerichts geführt habe. Seine abstrakten Behauptungen über "erwiesene Verfahrensfehler", Strafanzeigen gegen die Richterin und eine angebliche "institutionelle Befangenheit" reichten nicht aus, um darzulegen, inwiefern der Nichteintretensentscheid rechtswidrig sein sollte. Der Vater muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen.