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Chauffeur-Livreur verliert Kampf um seinen Führerausweis
Ein Genfer Chauffeur-Livreur konnte nicht beweisen, dass er rechtzeitig gegen seinen Führerausweisentzug Einspruch erhoben hatte. Das Bundesgericht wies seinen Fall ab.

Das Genfer Strassenverkehrsamt entzog einem Chauffeur-Livreur am 21. August 2024 für drei Monate den Führerausweis. Der Mann behauptete, er habe dagegen am 2. September 2024 Einspruch erhoben. Als er sich am 21. Oktober beim Verwaltungsgericht erkundigte, was aus seiner Einsprache geworden sei, konnte er jedoch keinen Beweis für die rechtzeitige Einreichung vorlegen. Er hatte das Schreiben mit normaler Post verschickt, nicht per Einschreiben.

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch die Genfer Justizkammer wiesen seine Einsprache als unzulässig ab. Der Mann wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und forderte die Aufhebung des Führerausweisentzugs. Er argumentierte, dass er als Chauffeur-Livreur bei einem Entzug des Führerausweises seinen Arbeitsplatz sofort verlieren würde.

Das Bundesgericht erklärte seine Beschwerde für unzulässig. Der Mann hatte in seiner Eingabe nicht dargelegt, warum die Vorinstanzen das Recht verletzt haben sollten, als sie feststellten, dass er den Beweis für die rechtzeitige Einreichung seiner Einsprache nicht erbringen konnte. Das Gericht wies darauf hin, dass er seine Beschwerde hätte per Einschreiben oder A+-Brief versenden sollen, um einen Beweis für die fristgerechte Einreichung zu haben.

Angesichts der finanziellen Situation des Mannes verzichtete das Bundesgericht auf die Erhebung von Gerichtskosten. Der Führerausweisentzug bleibt jedoch bestehen, was für den Chauffeur-Livreur wahrscheinlich schwerwiegende berufliche Konsequenzen haben wird.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_724/2025