Das Bundesgericht hat den Antrag eines Mannes auf Neubeurteilung seines Strafverfahrens abgelehnt. Der Mann war zuvor wegen Beleidigung und Verleumdung verurteilt worden und wollte dieses Urteil anfechten. Sein Gesuch wurde jedoch aus zwei Gründen abgewiesen.
Zunächst stellte das Gericht fest, dass der Mann die 30-tägige Frist für die Einreichung seines Antrags nicht eingehalten hatte. Das angefochtene Urteil wurde ihm am 16. September 2025 zugestellt, wodurch die Frist am 16. Oktober 2025 ablief. Sein Schreiben erreichte die Schweizerische Post jedoch erst am 24. Oktober 2025, also deutlich zu spät.
Darüber hinaus bemängelte das Bundesgericht die Qualität der Begründung des Mannes. Das kantonale Gericht hatte seinen ursprünglichen Antrag als "lange Schmährede gegen verschiedene Justizbehörden" mit "übertriebenen, unpassenden und unzulässigen Äußerungen" gegenüber mehreren Richtern beschrieben. Auch in seinem Schreiben an das Bundesgericht legte der Mann nicht überzeugend dar, warum die Tatbestände der Beleidigung und Verleumdung nicht erfüllt sein sollten. Seine Argumente waren teilweise unverständlich und bestanden hauptsächlich aus unbegründeten Behauptungen.
Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 800 Franken muss der Mann tragen.