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Mann muss mehr als sechs Jahre ins Gefängnis für Betrug und Misswirtschaft
Ein Mann wurde zu über sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte über Jahre Vermögenswerte bei Pfändungen verschwiegen und mehrere Firmen in den Konkurs getrieben.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, fünf Monaten und fünf Tagen verurteilt worden war. Der Verurteilte hatte sich des Pfändungsbetrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft und weiterer Delikte schuldig gemacht.

Der Mann hatte bei mehreren Pfändungsverfahren zwischen 2011 und 2016 erhebliche Vermögenswerte und Einkünfte verschwiegen. So verheimlichte er unter anderem eine monatliche Invalidenrente, Stammanteile an mehreren GmbHs und Einkünfte von insgesamt über 400.000 Franken. Zudem hatte er Gelder aus seinen Firmen für private Zwecke verwendet und mehrere Gesellschaften in den Konkurs getrieben. Insgesamt hinterliess er Schulden von mehr als 900.000 Franken.

In seiner Beschwerde hatte der Verurteilte geltend gemacht, er sei aufgrund einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig gewesen. Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung des psychiatrischen Gutachtens, wonach der Mann trotz seiner Diagnose in der Lage war, das Unrecht seiner Taten zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die Richter bestätigten, dass das Gutachten schlüssig sei und keine Oberbegutachtung nötig sei.

Das Bundesgericht hielt die verhängte Strafe für angemessen, auch angesichts der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des Mannes und seiner fehlenden Einsicht. Trotz laufender Strafverfahren hatte er über Jahre weiter delinquiert. Wegen einer Verzögerung im erstinstanzlichen Verfahren war die Strafe bereits um zwölf Monate reduziert worden. Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_748/2025