Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Rentner erhält keine Entschädigung aus Ehefrau-Vermögen nach Scheidung
Ein Mann wollte nach der Scheidung Ansprüche auf Vermögenswerte seiner Ex-Frau geltend machen. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab, da er seine Forderungen nicht ausreichend begründet hat.

Nach einer langen Ehe, die 1983 in den USA geschlossen wurde, kam es zur Scheidung zwischen einem heute 72-jährigen Mann und seiner 74-jährigen Ex-Frau. Während das Bezirksgericht Kriens die Scheidung und die finanziellen Folgen regelte, war der Mann mit der Entscheidung nicht einverstanden und legte Berufung ein.

Das Kantonsgericht Luzern entschied, dass der Mann seiner Ex-Frau monatlich 1.600 Franken als Entschädigung für während der Ehe angespartes Guthaben bei "Fidelity Investments" zahlen muss. Zudem wurden ihm die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens auferlegt, und er musste seiner Ex-Frau eine Parteientschädigung bezahlen.

Der Mann wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und forderte, ihm sollten aus dem Güterrecht über 682.000 Franken zugesprochen werden. Außerdem verlangte er eine Reduktion der monatlichen Zahlung auf 1.200 Franken ohne Indexierung sowie eine Senkung und Neuverteilung der Gerichtskosten.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es bemängelte, dass der Mann sich nicht ausreichend mit den Argumenten des Kantonsgerichts auseinandersetzte und lediglich seinen eigenen Standpunkt wiederholte. Auch bei der Frage der Rentenhöhe und der Gerichtskosten legte er nicht dar, inwiefern das Kantonsgericht Recht verletzt haben soll. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Mann auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_137/2025