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Amt muss Zahnersatz-Kosten neu prüfen
Ein Bezüger von Ergänzungsleistungen erhält eine zweite Chance für seinen Zahnersatz. Das Gericht verlangt vom Amt, eine möglicherweise bessere Behandlungsmethode zu prüfen.

Ein Mann hatte beim Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Zahnersatz gestellt. Das Amt bewilligte zunächst nur einen Teil der Kosten in Höhe von 5.213,20 Franken für eine Ober- und Unterkiefer-Immediatprothese gemäß einem Kostenvoranschlag. Eine teurere Lösung ohne Gaumenbedeckung, die der Mann angestrebt hatte, wurde abgelehnt.

Der Mann legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Bericht der Klinik C. eingereicht, der eine andere Behandlungsmethode als die optimale Lösung vorschlug – nicht die vom Mann gewünschte gaumenfreie Variante, aber auch nicht die vom Amt bewilligte Standardlösung. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt gab dem Mann teilweise Recht und wies die Angelegenheit zur weiteren Abklärung an das Amt zurück.

Das Gericht verlangte vom Amt, zu prüfen, ob die von der Klinik vorgeschlagene Methode nicht die "einfachste, wirksamste und zweckmässigste Behandlung" darstelle. Dabei sollten auch der bisher anerkannte Narkosebedarf sowie weitere Entwicklungen berücksichtigt werden. Das Amt wehrte sich gegen diese Rückweisung mit einer Beschwerde beim Bundesgericht, die jedoch abgewiesen wurde, da kein abschließender Entscheid vorlag und keine besonderen Umstände für ein vorzeitiges Eingreifen des Bundesgerichts sprachen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8C_671/2025