Ein Mann hatte sich mit einer Beschwerde gegen eine Einvernahme vom 13. August 2025 an das Obergericht des Kantons Bern gewandt. Das Obergericht trat auf diese Beschwerde nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten in Höhe von 800 Franken. Gegen diesen Beschluss legte der Mann Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann in seiner Beschwerde nicht ausreichend dargelegt hatte, warum die Entscheidung des Obergerichts rechts- oder verfassungswidrig sein sollte. Seine Ausführungen beschränkten sich hauptsächlich auf seine persönliche Sichtweise zur beanstandeten Einvernahme. Er kritisierte zwar die ihm auferlegten Kosten als unverhältnismässig, konnte aber nicht nachvollziehbar aufzeigen, warum die Kostenverteilung nach dem Unterliegerprinzip rechtswidrig sein sollte.
Da die Beschwerde die gesetzlichen Formerfordernisse nicht erfüllte, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Der Antrag des Mannes auf unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen. Unter Berücksichtigung seiner finanziellen Verhältnisse wurden ihm reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.