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Arbeitsloser scheitert mit Gesuch wegen fehlender Zahlung
Ein Arbeitsloser wollte gegen ein Bundesgerichtsurteil vorgehen, bezahlte aber den geforderten Kostenvorschuss nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf sein Revisionsgesuch nicht ein.

Ein Arbeitsloser hatte am 14. Oktober 2025 ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 15. September 2025 eingereicht. Das Gericht forderte ihn daraufhin auf, einen Kostenvorschuss zu bezahlen. Der Mann stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, damit er von dieser Zahlung befreit würde.

Das Bundesgericht lehnte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege am 31. Oktober 2025 ab. Es setzte dem Arbeitslosen eine nicht verlängerbare Nachfrist von 10 Tagen, um den Kostenvorschuss doch noch zu bezahlen. Die Verfügung wurde dem Mann am 6. November 2025 zugestellt, womit die Frist am 17. November 2025 ablief.

Da der Arbeitslose den geforderten Vorschuss auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf sein Revisionsgesuch nicht ein. Das Gericht verzichtete ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten, wies den Mann jedoch darauf hin, dass er bei künftigen Verfahren nicht mehr mit dieser Vergünstigung rechnen könne, wenn er weiterhin ähnliche Gesuche einreiche.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8F_18/2025