Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg hatte versucht, ein Urteil des Bundesgerichts vom Oktober 2025 anzufechten. In diesem Urteil hatte das höchste Gericht entschieden, dass er sich weiterhin einer psychiatrischen Behandlung unterziehen muss, ihn aber von der Pflicht zur Medikamenteneinnahme befreit. Diese Maßnahmen waren als Ersatz für eine Untersuchungshaft angeordnet worden.
In seinem Revisionsgesuch brachte der Mann zahlreiche Einwände vor. Er behauptete unter anderem, das Bundesgericht habe nicht alle seine Beschwerden behandelt, sein Recht auf Anhörung verletzt und die psychiatrischen Gutachten falsch interpretiert. Zudem forderte er eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft und die Aufhebung des Kontaktverbots zu seiner Ex-Partnerin.
Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch nun weitgehend als unzulässig zurück. Es erklärte, dass die vom Mann angeführten Gründe keine gültigen Revisionsgründe im Sinne des Gesetzes darstellen. Insbesondere habe das Gericht nicht versäumt, über Anträge zu entscheiden, und es liege auch kein Versehen bei der Berücksichtigung von Beweismitteln vor. Die Frage der Entschädigung sei bereits an die kantonale Instanz zurückgewiesen worden und daher nicht mehr Gegenstand des aktuellen Verfahrens.
Der Mann muss die Gerichtskosten von 1'200 Franken tragen. Seine Anträge auf aufschiebende Wirkung und vorsorgliche Maßnahmen wurden als gegenstandslos erklärt, und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da sein Revisionsgesuch von vornherein aussichtslos war.