Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Frau bleibt in psychiatrischer Klinik untergebracht
Eine Frau muss weiterhin in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, da sie sich nicht konkret mit den Gründen für ihre Unterbringung auseinandersetzte.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Biel hatte eine Frau im Oktober 2024 in einer psychiatrischen Klinik fürsorgerisch untergebracht. Im März 2025 wurde sie in eine andere Klinik verlegt. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung im Oktober 2025 bestätigte die KESB die weitere Notwendigkeit der Unterbringung.

Die Frau legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Berner Obergericht ein, welches diese jedoch abwies. Daraufhin wandte sie sich mit einer als "Einsprache" bezeichneten Eingabe an das Bundesgericht. In ihrer Beschwerde erklärte sie lediglich, dass sie von Anfang an gegen die KESB und ihre Beiständin gewesen sei und vieles, was über sie geschrieben wurde, nicht stimme.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es begründete dies damit, dass die Frau sich nicht sachbezogen mit den Erwägungen des Obergerichts auseinandergesetzt habe. Das Obergericht hatte in seinem Entscheid ausführlich den Schwächezustand der Frau, ihr selbstgefährdendes Verhalten sowie die Notwendigkeit und Eignung der Klinikunterbringung dargelegt.

Aufgrund der offensichtlich ungenügenden Begründung der Beschwerde entschied der Bundesgerichtspräsident im vereinfachten Verfahren. Angesichts der besonderen Umstände verzichtete das Gericht auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_1059/2025