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Hausbesitzer darf keine zusätzlichen Parkplätze auf seinem Grundstück bauen
Ein Hauseigentümer in Dallenwil wollte zwei zusätzliche Parkplätze auf seinem Grundstück erstellen. Das Bundesgericht bestätigt die Ablehnung seines Gesuchs, da die bereits vorhandenen sieben Parkplätze ausreichend seien.

Ein Hausbesitzer in Dallenwil (Nidwalden) ist mit seinem Anliegen, zwei zusätzliche Parkplätze auf seinem Grundstück zu erstellen, vor allen Instanzen gescheitert. Der Mann hatte 2020 ein nachträgliches Baugesuch für die Parkplätze in der Südwestecke seiner Parzelle eingereicht. Die Gemeinde Dallenwil lehnte das Gesuch ab, woraufhin der Hausbesitzer durch alle Instanzen bis zum Bundesgericht ging.

Der Hausbesitzer argumentierte, dass die umstrittenen Parkplätze bereits mit der ursprünglichen Baubewilligung von 2006/2007 genehmigt worden seien. Diese Behauptung konnte er jedoch nicht belegen. Das Bundesgericht hält fest, dass weder im ursprünglichen Situationsplan noch im Umgebungsplan solche Parkplätze eingezeichnet waren. Auch bei der Schlussabnahme des Hauses wurden keine zusätzlichen Parkplätze vermerkt oder nachträglich genehmigt.

Das Bundesgericht bestätigt die Einschätzung der Vorinstanzen, dass der Hausbesitzer mit den bereits bewilligten sieben Parkplätzen über ausreichend privaten Parkraum für sein Einfamilienhaus mit einer Bruttogeschossfläche von 176 m² verfügt. Die Richter wiesen auch den Einwand zurück, dass die Ablehnung der zusätzlichen Parkplätze einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstelle. Der Verweis des Hausbesitzers auf seine körperlich behinderte Ehefrau konnte das Gericht ebenfalls nicht überzeugen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Hausbesitzer die Gerichtskosten von 4'000 Franken. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit um die zusätzlichen Parkplätze endgültig entschieden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_183/2025