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Ägypter verliert Schweizer Pass nach schneller Scheidung
Ein Mann aus Ägypten muss seinen Schweizer Pass abgeben. Das Bundesgericht bestätigte, dass seine Einbürgerung zu Recht für ungültig erklärt wurde, da er bei der Antragstellung über seine Eheabsichten getäuscht hatte.

Ein ägyptischer Staatsangehöriger, der 2017 durch Heirat mit einer Schweizerin eingebürgert wurde, verliert sein Schweizer Bürgerrecht wieder. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Staatssekretariats für Migration (SEM), seine erleichterte Einbürgerung für nichtig zu erklären, nachdem die Ehe bereits 21 Monate nach der Einbürgerung geschieden wurde.

Der Mann hatte 2011 eine Schweizerin geheiratet und 2016 die erleichterte Einbürgerung beantragt. Dabei unterschrieb er eine Erklärung, in einer stabilen und ungetrennten Ehe ohne Trennungsabsichten zu leben. Nach der Einbürgerung im November 2017 trennte sich das Paar jedoch bereits im August 2019, und die Ehe wurde im Februar 2020 geschieden. Dies veranlasste die Behörden, ein Verfahren zur Nichtigerklärung der Einbürgerung einzuleiten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zum Zeitpunkt der Einbürgerung keinen echten Willen zur Fortführung einer dauerhaften Ehe hatte. Gegen diese Annahme sprachen mehrere Faktoren: die kurze Dauer der Ehe nach der Einbürgerung, die regelmäßigen Diskussionen über eine Trennung, die finanziellen Probleme des Paares sowie die schnelle Ausarbeitung einer Scheidungsvereinbarung nach dem Arbeitsplatzverlust des Mannes. Der Betroffene konnte keine überzeugenden Gründe darlegen, die den raschen Zerfall der Ehe nach der Einbürgerung plausibel erklären würden. Das Bundesgericht bestätigte daher, dass die Einbürgerung durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen erschlichen wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_406/2024