Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen mehrerer Straftaten gegen seinen Sohn verurteilt worden war. Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2021 während eines Abendessens. Als der Sohn seinem Vater mitteilte, dass er nicht bei ihm wohnen wolle, reagierte dieser aggressiv. Er beleidigte seinen Sohn als "Schwuchtel", ohrfeigte ihn mehrmals, spuckte ihm ins Gesicht und versuchte, einen Stuhl nach ihm zu werfen. Zudem bedrohte er ihn mit einem Messer.
Das kantonale Gericht hatte den Mann zu 13 Monaten Gefängnis mit dreijähriger Bewährung verurteilt. Zusätzlich erhielt er eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Buße von 1000 Franken. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht bestritt der Vater die Vorwürfe vollständig und forderte einen Freispruch.
Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die Aussagen des Sohnes glaubwürdig seien und durch weitere Zeugenaussagen gestützt würden. Insbesondere die Halbschwester des Sohnes und deren Freundin berichteten übereinstimmend, dass der Sohn nach dem Vorfall in Panik und verängstigt bei ihnen Zuflucht gesucht hatte. Auch die Polizei bestätigte das aggressive Verhalten des Vaters bei seiner Festnahme, als er alkoholisiert war.
Der Vater hatte in seinen Aussagen widersprüchliche Angaben gemacht. Zunächst räumte er ein, sich aufgeregt und einen Stuhl gehalten zu haben, später bestritt er sämtliche Vorwürfe. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das kantonale Gericht die Beweise korrekt gewürdigt hatte und die Verurteilung rechtmäßig war. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" kam nicht zur Anwendung, da keine ernsthaften Zweifel an der Schuld des Vaters bestanden.