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Autofahrer muss für Raserfahrt 15 Monate ins Gefängnis
Ein Mann fuhr bei einem Überholmanöver mit 141 km/h statt der erlaubten 80 km/h. Das Bundesgericht bestätigt die Strafe von 15 Monaten Gefängnis bedingt und 2'500 Franken Busse.

Ein 37-jähriger Sanitär- und Heizungsmonteur überholte im April 2023 auf einer Überlandstrasse ein anderes Fahrzeug mit 141 km/h statt der erlaubten 80 km/h. Er überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit damit um 61 km/h und ging das hohe Risiko eines schweren Unfalls ein. Als Grund für sein Verhalten gab der Mann an, er sei in Eile gewesen und habe vor einem Vorstellungsgespräch noch zu Hause kochen und essen wollen.

Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte den Fahrer wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Busse von 2'500 Franken. Der Verurteilte wehrte sich gegen dieses Urteil und forderte eine mildere Strafe, da er nur knapp in den Bereich der Raserbestimmung gefallen sei und als Ersttäter milder bestraft werden sollte.

Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Strafe. Es hielt fest, dass nicht nur die hohe Geschwindigkeit, sondern auch die Umstände des Überholmanövers das Verschulden erhöhten. Der geringe Seitenabstand zum überholten Fahrzeug, die Möglichkeit einer Schreckreaktion des anderen Fahrers und die Waldumgebung mit möglichem Wildwechsel hätten die Gefahr zusätzlich verschärft. Das Gericht betonte, dass der Mann aus reiner Ungeduld gehandelt habe und leicht die Verkehrsregeln hätte einhalten können, indem er sich wieder hinter dem anderen Fahrzeug eingereiht hätte. Dass er als Ersttäter gelte und nicht vorbestraft sei, berechtige ihn nicht automatisch zu einer milderen Strafe.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_539/2025