Die Immobilienfirma A. SA ist Eigentümerin einer Villa mit Nebengebäude im Heimatstil aus dem Jahr 1906 in Collonge-Bellerive bei Genf. Im Februar 2023 beantragte sie eine Abbruchbewilligung für die Gebäude, um stattdessen sechs Wohnungen und eine Tiefgarage zu errichten.
Die kantonalen Fachstellen für Denkmalpflege stellten jedoch fest, dass die Gebäude und der Garten von besonderem architektonischem und historischem Wert sind. Trotz des Widerspruchs der Eigentümerin und eines von ihr beauftragten Gutachters wurden die Villa, das Nebengebäude, die Eingangstore sowie die gesamte Parzelle ins Inventar der schützenswerten Bauten aufgenommen.
Die Immobilienfirma argumentierte vor Bundesgericht, dass die Unterschutzstellung unverhältnismäßig sei und zu erheblichen finanziellen Einbußen führe. Die Renovierungskosten würden rund 4,8 Millionen Franken betragen, während der Verkaufswert der renovierten Gebäude nur etwa 4,9 Millionen Franken betrage. Zudem verhindere der Schutz eine optimale Nutzung des fast 5000 Quadratmeter großen Grundstücks.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es betonte, dass die Villa und das Nebengebäude typische Vertreter des Heimatstils seien und ein wichtiges Zeugnis der Schweizer Architekturgeschichte darstellten. Der Schutz diene nicht nur den Interessen von Fachleuten, sondern entspreche auch dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des kulturellen Erbes. Zudem könne die Eigentümerin das Innere der Gebäude modernisieren und auf dem nicht bebauten Teil des Grundstücks weitere Gebäude errichten. Die Unterschutzstellung verhindere zwar eine maximale finanzielle Nutzung, ermögliche aber weiterhin einen angemessenen Ertrag.