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Brandstifter muss 24 Monate ins Gefängnis und Land verlassen
Ein Mann setzte im Untersuchungsgefängnis seine Matratze in Brand und verursachte einen Schaden von 22'000 Franken. Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafe und die Landesverweisung.

Im Dezember 2022 legte ein Häftling in seiner Zelle im Untersuchungsgefängnis vorsätzlich einen Brand. Der Mann entfernte den Brandschutz seiner Schaumstoffmatratze und zündete diese zusammen mit weiteren Textilien an. Als das Feuer außer Kontrolle geriet, drückte er den Notrufknopf. Das Gefängnispersonal befreite ihn aus der Zelle und warf eine Löschbombe hinein, kurz darauf traf die Feuerwehr ein.

Der Häftling erlitt Verbrennungen an beiden Händen und ein Inhalationstrauma durch Rauchgase. Der Sachschaden belief sich auf 22'000 Franken. Sechs weitere Insassen mussten wegen der starken Rauchentwicklung auf ein anderes Stockwerk verlegt werden. Das Obergericht des Kantons Solothurn verurteilte den Mann wegen Brandstiftung zu 24 Monaten Freiheitsstrafe und einer achtjährigen Landesverweisung.

Der Verurteilte legte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er bestritt die Tat und behauptete, er sei mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen. Diese Version wurde jedoch durch Videoaufnahmen widerlegt. Das Bundesgericht hielt fest, dass der Mann eine Feuersbrunst und damit eine Gemeingefahr verursacht hatte. Dass er selbst gerettet werden konnte, ändere nichts daran, dass er den Brand vorsätzlich gelegt habe.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde vollständig ab. Es bestätigte sowohl die Freiheitsstrafe als auch die Landesverweisung. Die Richter betonten, dass der Mann nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch andere Insassen in Gefahr gebracht hatte. Dass keine weiteren Personen zu Schaden kamen, sei nur dem schnellen Eingreifen des Gefängnispersonals und der Feuerwehr zu verdanken gewesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_299/2025