Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes, der wegen qualifizierter sexueller Nötigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, teilweise gutgeheissen. Während der Schuldspruch bestätigt wurde, muss das Obergericht Appenzell Ausserrhoden die Anordnung der Verwahrung neu begründen.
Die Richter in Lausanne sahen keine Willkür in der Beweiswürdigung des Obergerichts zum Tatgeschehen. Dieses hatte festgestellt, dass der Mann am frühen Neujahrsmorgen 2022 eine Frau nach deren Arbeitsschluss überfallen, sie gewaltsam ein Wiesenbord hinuntergezogen und sexuell genötigt hatte. Die Behauptung des Mannes, es habe sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen auf einer Sitzbank im Dorfzentrum gehandelt, wurde vom Gericht als unglaubwürdig eingestuft.
Bei der Anordnung der Verwahrung hingegen bemängelte das Bundesgericht die unklare Begründung des Obergerichts. Aus dem Urteil gehe nicht eindeutig hervor, ob die Verwahrung wegen der Persönlichkeitsmerkmale des Täters oder wegen einer schweren psychischen Störung angeordnet wurde. Auch die Einschätzung der Rückfallgefahr sei widersprüchlich und die Frage der Verhältnismässigkeit nur unzureichend behandelt worden. Das Obergericht muss nun prüfen, ob beim Verurteilten eine qualifizierte Gefährlichkeit besteht und ob er tatsächlich nicht therapierbar ist. Gegebenenfalls muss ein neues psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.