Der 54-jährige Beniner kam 2004 als Asylbewerber in die Schweiz. Nach seiner Heirat mit einer Schweizerin erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung, später die Niederlassungsbewilligung. Seit seiner Scheidung bezieht er Sozialhilfe und seit 2020 eine IV-Rente, die jedoch 2023 suspendiert wurde. Insgesamt schuldet er den Sozialbehörden über 160.000 Franken.
Trotz seiner angeblichen 100-prozentigen Invalidität betrieb der Mann über einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten einen umfangreichen und lukrativen Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Zudem verkaufte er auch harte Drogen wie Kokain. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung zu 21 Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie die Landesverweisung für sieben Jahre.
Der Mann machte geltend, dass er aufgrund seiner psychischen Erkrankungen und seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz nicht ausgewiesen werden dürfe. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Seine Integration sei mangelhaft, er habe keine engen familiären Bindungen in der Schweiz und seine gesundheitliche Versorgung sei auch in Benin gewährleistet. Dort existiere seit 2021 eine obligatorische Krankenversicherung, und seine benötigten Medikamente seien weltweit verfügbar.
Das Gericht betonte das öffentliche Interesse an der Ausweisung aufgrund der Schwere der Drogendelikte. Der Mann hatte trotz seiner IV-Rente einen umfangreichen Drogenhandel betrieben und damit die Gesundheit zahlreicher Menschen gefährdet. Seine persönlichen Interessen am Verbleib in der Schweiz würden vom öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung überwogen.