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Banker muss über eine Million Euro an Erben einer verstorbenen Kundin zahlen
Ein Banker hat Gelder einer älteren Kundin auf sein eigenes Konto überwiesen und für sich verwendet. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen Veruntreuung.

Ein Mann wurde vom Tessiner Kantonsgericht wegen Veruntreuung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte zwischen März 2015 und Februar 2017 insgesamt 1,3 Millionen Euro von einer älteren Frau, die 2017 verstarb, auf sein eigenes Konto überwiesen und für sich verwendet.

Der Verurteilte behauptete vor Gericht, die Frau habe ihm das Geld geschenkt. Das Bundesgericht wies diese Darstellung jedoch zurück. Aus den Beweisen, darunter E-Mails und Aussagen des Mannes selbst, ging klar hervor, dass die Verstorbene ihre Vermögenswerte an ihre Verwandten vererben wollte und nicht beabsichtigte, sie dem Verurteilten zu schenken.

Während des Verfahrens hatte der Mann bereits teilweise Rückzahlungen in Höhe von 500.000 Franken und 500.000 US-Dollar an die Erben geleistet. Das Gericht verpflichtete ihn zur Zahlung der restlichen 450.385 Euro plus Zinsen. Zusätzlich wurde eine Ersatzforderung des Staates in Höhe von 380.000 Franken angeordnet und den Erben zugesprochen. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde des Verurteilten vollständig ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_12/2025