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Ukrainer muss Strafe für Schlag gegen Polizisten akzeptieren
Ein junger Ukrainer hat einem Polizisten während einer nächtlichen Intervention einen Faustschlag versetzt. Das Bundesgericht bestätigt nun die Verurteilung wegen Gewalt gegen Beamte.

Ein 24-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger wurde vom Bundesgericht für einen Faustschlag gegen einen Polizisten rechtskräftig verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2023 gegen 2:40 Uhr in Lausanne, als der Mann während einer Polizeikontrolle die Intervention mit dem Handy seines Freundes filmen wollte. Als ein Polizist ihn am Handgelenk fasste und aufforderte, sich zu beruhigen, schlug der Mann dem Beamten mit der Faust auf die Schulter und warf das Mobiltelefon weg.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Der Verurteilte, der in der Schweiz einen MBA-Abschluss erworben hat und als Administrator in einem Spa arbeitet, bestritt vor Bundesgericht, dass sein Verhalten als Gewalt gegen Beamte einzustufen sei. Er argumentierte, es habe sich höchstens um eine kleine Rempelei gehandelt.

Das Bundesgericht wies diese Darstellung zurück. Es hielt fest, dass ein Faustschlag gegen die Schulter eines Polizisten während einer Amtshandlung eindeutig als Tätlichkeit zu werten sei. Auch wenn der Schlag möglicherweise nicht absichtlich erfolgt sei, habe der Mann in seinem aufgebrachten Zustand – er war alkoholisiert und hatte bereits zuvor für Unruhe gesorgt – zumindest in Kauf genommen, den Beamten zu treffen. Das Gericht bestätigte daher die Verurteilung und auferlegte dem Mann zusätzlich die Gerichtskosten von 3000 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_507/2025