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Brasilianer muss die Schweiz nach Einbruchserie verlassen
Ein junger Brasilianer wurde wegen mehrerer Einbrüche und weiterer Straftaten zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt seine Ausweisung aus der Schweiz für sieben Jahre.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines jungen Brasilianers abgewiesen, der nach einer Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis die Schweiz für sieben Jahre verlassen muss. Der heute 21-Jährige hatte zwischen Mai 2022 und Juli 2023 mehr als 18 Einbrüche begangen, was im Durchschnitt mehr als einen Einbruch pro Monat bedeutet. Hinzu kamen zahlreiche Sachbeschädigungen, Hausfriedensbrüche und weitere Straftaten.

Der Mann war 2017 im Alter von 13 Jahren mit seiner Mutter in die Schweiz gekommen, nachdem er seine Kindheit in Brasilien verbracht hatte. Seine Integration in der Schweiz blieb jedoch oberflächlich. Er schloss weder eine Ausbildung ab noch konnte er eine stabile berufliche Situation aufbauen. Eine begonnene Lehre brach er nach einer Woche ab. Ende 2022 hielt er sich zudem für fünf bis sechs Monate bei seiner Großmutter in Brasilien auf.

Das Gericht sah keine außergewöhnlichen Umstände, die einen Verzicht auf die Landesverweisung rechtfertigen würden. Der Mann habe keine besonders intensiven sozialen oder beruflichen Bindungen zur Schweiz aufgebaut. Seine einzige familiäre Bindung bestehe zu seiner Mutter, was für einen Erwachsenen nicht ausreiche, um ein Bleiberecht zu begründen. In Brasilien hingegen habe er Familie, spreche die Landessprache und kenne die Kultur. Das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung überwiege daher sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz deutlich.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_794/2025