Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Vater scheitert mit Beschwerde gegen Beistandschaft für seine Kinder
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Vaters gegen die Beistandschaft für zwei seiner Kinder ab. Der Mann hatte die Notwendigkeit der Unterstützung bestritten und den Behörden Lügen vorgeworfen.

Ein Vater von vier Kindern im Alter zwischen drei und zehn Jahren wehrte sich gegen eine angeordnete Beistandschaft für seine Kinder. Die Schulleiterin hatte im Januar 2025 eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern eingereicht, woraufhin für alle vier Kinder ein Kindesschutzverfahren eröffnet wurde. Im Juni 2025 ordnete die KESB für sämtliche Kinder eine Beistandschaft an.

Das Kantonsgericht Luzern hatte die Beistandschaft nach einer Beschwerde des Vaters auf zwei der vier Kinder beschränkt und den Aufgabenkreis des Beistands neu definiert. In seiner Begründung verwies das Gericht auf eine Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit der gesundheitlichen und persönlichen Entwicklung sowie dem schulischen Fortkommen der beiden Kinder. Als Ursachen nannte das Gericht die familiären Verhältnisse, die konsequente Verweigerung notwendiger Unterstützungsmassnahmen durch die Eltern sowie das autoritär-patriarchalische Verhalten des Vaters.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht behauptete der Vater, Lehrer und Schulleiterin würden lügen und die KESB verwende diese Lügen gegen die Eltern. Er stellte keine konkreten Rechtsverletzungen fest, sondern behauptete lediglich, die Kinder bräuchten keinen Beistand und die Eltern könnten selbst helfen. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie offensichtlich nicht hinreichend begründet war und keine sachbezogene Auseinandersetzung mit dem kantonalen Urteil enthielt. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden dem Vater auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_1032/2025