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Ehepaar erhält Steuerrabatt für Invalidenrenten-Nachzahlung
Ein Freiburger Ehepaar bekam nach einer Invalidenrenten-Nachzahlung eine hohe Steuerrechnung. Das Bundesgericht bestätigte nun, dass der Kanton einen günstigeren Steuersatz anwenden muss.

Im Jahr 2023 erhielt ein verheirateter Mann aus dem Kanton Freiburg eine Nachzahlung von Invalidenrenten in Höhe von rund 357'000 Franken für den Zeitraum von 2014 bis 2023, zuzüglich 62'000 Franken Zinsen. Dazu kamen weitere 26'500 Franken für die regulären Renten von April bis Dezember 2023.

Das kantonale Steueramt berechnete daraufhin für das Ehepaar einen steuerpflichtigen Gesamtbetrag von über 491'000 Franken. Dabei wendete das Amt einen Steuersatz an, der sich nach einem maßgebenden Einkommen von 174'641 Franken richtete. Das Ehepaar wehrte sich gegen diese Berechnung und verlangte einen günstigeren Steuersatz.

Das Kantonsgericht Freiburg gab dem Ehepaar teilweise recht. Es entschied, dass das Steueramt den sogenannten "Splitting-Faktor" für Ehepaare nicht korrekt angewendet hatte. Nach kantonalem Recht müsse das für den Steuersatz maßgebende Einkommen bei Ehepaaren halbiert werden – in diesem Fall auf 87'300 Franken. Dies führt zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz von 7,53% statt 10,33%.

Das Steueramt legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein, scheiterte jedoch mit seiner Argumentation. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Kantonsgerichts und wies darauf hin, dass das Steueramt seine Beschwerde nicht ausreichend begründet hatte. Die Festlegung von Steuertarifen liegt zwar in der Kompetenz der Kantone, aber das Steueramt hatte nicht dargelegt, warum die Auslegung des Kantonsgerichts falsch sein sollte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9C_482/2025