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Mieterin scheitert mit Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerschaft
Eine Frau wollte sämtliche Beschlüsse einer Stockwerkeigentümerversammlung für ungültig erklären lassen. Das Bundesgericht trat auf ihre ungenügend begründete Beschwerde nicht ein.

Eine Frau, die seit Jahren in Streit mit ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft liegt, wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die 16. ordentliche Versammlung vom Dezember 2022 nicht rechtmäßig einberufen wurde. Sie verlangte, alle dort gefassten Beschlüsse für ungültig zu erklären. Das Bezirksgericht Zürich trat auf ihre Klage nicht ein, und das Obergericht wies ihre Berufung ab.

In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht forderte die Frau die Aufhebung beider Urteile und die Feststellung der Nichtigkeit aller Beschlüsse. Zudem verlangte sie Strafanzeigen gegen verschiedene Personen wegen angeblicher Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Protokoll der Versammlung.

Das Bundesgericht erklärte, für Strafanzeigen nicht zuständig zu sein. Zudem bemängelte es, dass die Beschwerde keine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids enthalte. Die Beschwerde bestehe hauptsächlich aus allgemeinen Ausführungen zu verfassungsmäßigen Rechten. Die Behauptung der Frau, dass einige Mitglieder der Gemeinschaft gar keine Stockwerkeigentümer seien und daher nicht hätten abstimmen dürfen, wurde als neu und damit unzulässig zurückgewiesen.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde wegen offensichtlich ungenügender Begründung nicht ein und auferlegte der Frau die Gerichtskosten von 2'000 Franken. Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin notorisch alle Verfügungen und Urteile sämtlicher Instanzen anfechte, wobei sie jeweils insbesondere die Feststellung der Nichtigkeit verlange.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_532/2024