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Eigentümerin muss 29'000 Franken an Stockwerkeigentümerschaft zahlen
Eine Frau wurde verpflichtet, ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft rund 29'000 Franken zu bezahlen. Das Bundesgericht wies ihre Einwände ab, da sie keine konkreten Verfassungsverletzungen aufzeigen konnte.

Eine Eigentümerin wurde vom Bezirksgericht Zürich dazu verurteilt, ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft insgesamt 29'164 Franken zu bezahlen. Bei diesem Betrag handelte es sich um ausstehende Beiträge in den Erneuerungsfonds sowie weitere Kosten aus den Jahren 2017 bis 2021. Die Frau focht dieses Urteil beim Obergericht des Kantons Zürich an, wurde jedoch abgewiesen.

In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht stellte die Frau insgesamt 20 Rechtsbegehren. Sie behauptete unter anderem, der Streitwert betrage 0 Franken, da die Stockwerkeigentümergemeinschaft ihre Ausstände bereits zusammengestellt habe, was sie als eine Art Stundung interpretierte. Zudem bestritt sie die Existenz der Stockwerkeigentümergemeinschaft als rechtsfähige Einheit und stellte die Eigenschaft verschiedener Personen als Stockwerkeigentümer in Frage.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass die Frau notorisch alle Verfügungen und Urteile sämtlicher Instanzen anfechte. Ihre 29-seitige Eingabe enthielt keine klaren Verfassungsrügen, die sich konkret auf das angefochtene Urteil bezogen. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Stockwerkeigentümergemeinschaft durchaus in eigenem Namen klagen und beklagt werden kann. Die Gerichtskosten von 2'000 Franken wurden der Eigentümerin auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5D_53/2024