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Eltern scheitern mit Klage gegen Beistandschaft für ihre drei Kinder

Einem Elternpaar aus dem Kanton Aargau wurden für ihre drei Kinder Beistände eingesetzt. Die Eltern wollten dies verhindern – ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 28. Juli 2026

Ausgangspunkt des Falls war eine Gefährdungsmeldung der Schule im Juni 2024. Das zuständige Familiengericht Zofingen eröffnete zunächst ein Schutzverfahren für die drei Kinder – geboren 2009, 2013 und 2015 –, stellte es nach ersten Abklärungen aber wieder ein. Nachdem im Oktober 2025 ein Verlaufsbericht der Sozialen Dienste eingegangen war, ordnete das Familiengericht für alle drei Kinder eine Beistandschaft sowie eine sozialpädagogische Familienbegleitung an. Das bedeutet: Eine Fachperson unterstützt und begleitet die Familie, um das Wohl der Kinder sicherzustellen.

Die Eltern wehrten sich gegen diese Massnahmen. Sie verlangten, dass die angeordneten Schutzmassnamen bis zum Abschluss des Verfahrens nicht umgesetzt werden dürfen. Ausserdem beantragten sie, dass medizinische Berichte über die ADHS-Behandlung zweier ihrer Kinder beigezogen werden. Das Obergericht des Kantons Aargau wies den Antrag der Eltern im Juni 2026 ab – die Beistandschaft blieb damit vorläufig in Kraft.

Daraufhin gelangten die Eltern ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Die Eltern hätten klar und detailliert darlegen müssen, welche verfassungsmässigen Rechte verletzt worden seien. Stattdessen schilderten sie den Fall fast ausschliesslich aus ihrer eigenen Perspektive, ohne sich konkret auf die Begründung des Obergerichts zu beziehen. Das reicht vor Bundesgericht nicht aus.

Weil die Eingabe der Eltern von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch ihr Gesuch um Befreiung von den Gerichtskosten abgelehnt. Die Eltern müssen die Verfahrenskosten von 1'000 Franken gemeinsam tragen.

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Urteilsnummer: 5A_659/2026

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