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Verunfallter Dachdecker bekommt neuen Prozess gegen Polier

Ein Arbeiter stürzte auf einer Baustelle durch eine nicht tragende Dachplatte und wurde schwer verletzt. Der freigesprochene Polier muss sich nun erneut vor Gericht verantworten.

Publikationsdatum: 11. September 2026

Ein Arbeiter war auf dem Dach eines Rohbaus tätig, als er durch eine nicht tragfähige Dachplatte rund 2,5 Meter in die Tiefe stürzte. Er erlitt dabei schwere Verletzungen: ein Schädel-Hirn-Trauma mit Schädelbruch und Hirnblutungen, einen Lendenwirbel- und einen Rippenbruch sowie Verletzungen der Lunge. Der zuständige Polier auf der Baustelle wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft angeklagt, weil weder Laufstege noch Auffangnetze montiert waren. Das Bezirksgericht sprach ihn jedoch frei – und das Aargauer Obergericht bestätigte diesen Freispruch.

Das Obergericht begründete seinen Entscheid damit, dass ein Laufsteg am Unfalltag technisch nicht möglich gewesen sei, weil gerade Arbeiten an der Dachfolie stattfanden. Ein Auffangnetz sei laut der geltenden Bauarbeitenverordnung erst ab einer Absturzhöhe von drei Metern vorgeschrieben – die tatsächliche Absturzhöhe habe aber nur 2,5 Meter betragen. Deshalb sah das Obergericht keine Verletzung der Sorgfaltspflicht und liess den Polier unbehelligt.

Dagegen wehrte sich der verunfallte Arbeiter. Die Bundesrichter gaben ihm nun teilweise recht: Zwar durfte das Obergericht willkürfrei davon ausgehen, dass am Unfalltag Arbeiten an der Dachfolie im Gange waren und ein Laufsteg deshalb nicht praktikabel war. Doch beim Auffangnetz liegt die Sache anders: Das Merkblatt der zuständigen Unfallversicherung SUVA sowie der erläuternde Bericht zur Bauarbeitenverordnung verlangen Schutzmassnahmen bereits ab zwei Metern Absturzhöhe – und nicht erst ab drei Metern, wie es der Verordnungstext vorsieht. Das Obergericht hätte prüfen müssen, ob der Polier angesichts dieser Widersprüche die gebotene Sorgfalt walten liess.

Die Bundesrichter hoben das Urteil des Obergerichts auf und wiesen den Fall zur neuen Beurteilung zurück. Dabei müssen auch offene Fragen geklärt werden: etwa ob der Arbeiter am Unfalltag auf Anweisung des Poliers auf das Dach stieg und ob der Polier in seiner Funktion überhaupt für die Arbeitssicherheit verantwortlich war. Ob der Polier am Ende verurteilt wird oder nicht, ist damit noch offen.

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Urteilsnummer: 6B_784/2025

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