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Kosovare verliert seine Niederlassungsbewilligung wegen langer Abwesenheit

Ein Kosovare war über ein Jahr lang untergetaucht und konnte seine Anwesenheit in der Schweiz nicht belegen. Seine Niederlassungsbewilligung gilt damit als erloschen.

Publikationsdatum: 03. November 2026

Der Mann aus dem Kosovo lebt seit 1998 in der Schweiz und erhielt 2008 eine Niederlassungsbewilligung. In den folgenden Jahren häuften sich seine Verurteilungen: Er wurde mehrfach wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern, Körperverletzung gegenüber seiner damaligen Ehefrau, Verstössen gegen das Waffengesetz, Urkundenfälschung und weiteren Delikten verurteilt. Die Behörden sprachen mehrere Verwarnungen aus, drohten mit dem Entzug der Bewilligung – und handelten schliesslich.

Im März 2022 wurde er aus seiner Wohnung in Freiburg ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits nicht mehr auffindbar. Sein Telefon war abgemeldet, Briefe blieben unabgeholt, und seine Ex-Frau gab an, keinen Kontakt mehr zu ihm zu haben. Im September 2022 wurde er aus dem Einwohnerregister gestrichen. Erst im März 2023 meldete er sich freiwillig bei der Polizei – konnte aber keine feste Adresse nennen. Im Oktober 2023 wurde er auf einer Baustelle verhaftet, um Freiheitsstrafen zu verbüssen. Nach seiner bedingten Entlassung im Februar 2025 lebt er mit seiner neuen Partnerin und dem gemeinsamen Kind im Kanton Bern.

Die Freiburger Behörden stellten fest, dass seine Niederlassungsbewilligung automatisch erloschen sei, weil er während mehr als sechs Monaten – von März 2022 bis Oktober 2023 – keine nachweisbare Anwesenheit in der Schweiz hatte. Gemäss Ausländergesetz erlischt eine Niederlassungsbewilligung von Gesetzes wegen, wenn jemand die Schweiz verlässt, ohne seinen Wegzug zu melden, und mehr als sechs Monate abwesend bleibt. Der Kosovare konnte seine angebliche Anwesenheit in der Schweiz nicht mit Dokumenten belegen – weder mit einem Mietvertrag, Arbeitsvertrag noch mit Rechnungen oder Bussen.

Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Es hielt fest, dass die kantonalen Richter die Beweise nicht willkürlich gewürdigt hatten. Der Kosovare hätte seine Anwesenheit in der Schweiz mit entsprechenden Unterlagen nachweisen können und müssen – dies sei ihm nicht gelungen. Die Frage, ob er aufgrund seiner neuen Familie im Kanton Bern eine Aufenthaltsbewilligung erhalten könnte, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens und müsste von den Berner Behörden geprüft werden.

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Urteilsnummer: 2C_192/2026

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