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Streit um Rückzahlung von Gemeindebeiträgen geht weiter

Ein Mann aus Sissach wollte vor Bundesgericht erreichen, dass er keine Gemeindebeiträge zurückzahlen muss. Das Gericht trat auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 09. Juni 2026

Die Einwohnergemeinde Sissach hatte von einem Einwohner die Rückerstattung von Beiträgen verlangt, die sie nach dem kantonalen Altersbetreuungs- und Pflegegesetz geleistet hatte. Der Betroffene wehrte sich dagegen und gelangte schliesslich ans Kantonsgericht Basel-Landschaft. Dieses hiess seine Eingabe im August 2025 teilweise gut und schickte die Sache zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurück.

Mit dem Rückweisungsentscheid war der Mann nicht zufrieden. Er wollte vor Bundesgericht endgültig feststellen lassen, dass er der Gemeinde gar nichts zurückzahlen müsse. Das Kantonsgericht hatte zwar grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht bejaht und einen Höchstbetrag festgelegt, die genaue Summe und die Ratenzahlungen sollten aber noch von der Gemeinde bestimmt werden – unter Berücksichtigung seiner finanziellen Verhältnisse.

Genau darin liegt das Problem für das Bundesgericht: Weil die Gemeinde bei der Neubeurteilung noch einen eigenen Entscheidungsspielraum hat, gilt der Kantonsentscheid als sogenannter Zwischenentscheid – also als vorläufige Entscheidung, die das Verfahren noch nicht abschliesst. Solche Entscheide kann das Bundesgericht nur unter bestimmten Voraussetzungen überprüfen: etwa wenn dem Betroffenen ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht oder wenn eine sofortige Behandlung viel Zeit und Kosten sparen würde. Beides war hier nicht der Fall.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe des Mannes nicht ein. Das Verfahren geht nun zurück an die Gemeinde Sissach, die über die konkrete Rückzahlungssumme und die Raten entscheiden muss. Der Betroffene hat die Gerichtskosten von 300 Franken zu tragen.

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Urteilsnummer: 8C_352/2026

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