Symbolbild

Schuldner muss Pfändung akzeptieren und zahlt Gerichtskosten

Ein Bieler wehrte sich gegen eine Pfändung wegen Steuerschulden – zu spät und ohne ausreichende Begründung. Er muss nun 1000 Franken Gerichtskosten tragen.

Publikationsdatum: 10. Juni 2026

Das Betreibungsamt Berner Jura-Seeland leitete gegen einen Mann aus der Region Biel ein Betreibungsverfahren wegen Steuerforderungen ein. Der Zahlungsbefehl wurde ihm im November 2025 zugestellt. Für den 6. Januar 2026 wurde eine Pfändung angekündigt. Als der Schuldner an diesem Tag am Schalter erschien, verweigerte er jedoch die ordnungsgemässe Durchführung der Pfändung.

Gegen den Pfändungsvollzug legte der Schuldner im Januar 2026 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde ein. Das Obergericht trat darauf nicht ein, weil die Eingabe keine ausreichende Begründung enthielt. Der Entscheid wurde dem Schuldner zur Abholung gemeldet, doch er holte ihn nicht ab. Damit galt er rechtlich als am 7. April 2026 zugestellt. Die zehntägige Frist für eine weitere Beschwerde lief – unter Berücksichtigung der Osterferien – am 22. April 2026 ab.

Der Schuldner reichte seine Beschwerde ans Bundesgericht erst am 27. April 2026 ein – fünf Tage zu spät. Er argumentierte zwar, die Rechtsmittelbelehrung sei mangelhaft gewesen, erklärte aber nicht konkret, worin dieser Mangel bestehen sollte. Zudem enthielt seine weitschweifige und teilweise schwer verständliche Eingabe kaum einen nachvollziehbaren Bezug zum Verfahren vor dem Obergericht. Eine hinreichende Begründung, weshalb das Obergericht das Recht verletzt oder den Sachverhalt falsch festgestellt haben soll, fehlte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie sowohl verspätet als auch ungenügend begründet war. Das Gesuch des Schuldners, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, wurde ebenfalls abgewiesen – die Beschwerde sei von Anfang an aussichtslos gewesen. Der Schuldner muss nun Gerichtskosten von 1000 Franken bezahlen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_360/2026

Zurück zur Hauptseite