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Zwei Firmen einigen sich aussergerichtlich in Haftpflichtstreit

Zwei Unternehmen haben ihren Rechtsstreit über Haftpflicht durch eine gütliche Einigung beigelegt. Das Verfahren vor dem Bundesgericht wurde daraufhin abgeschrieben.

Publikationsdatum: 10. Juni 2026

Zwei Unternehmen stritten seit 2019 vor Genfer Gerichten über eine zivilrechtliche Haftpflichtfrage. Das Genfer Kantonsgericht hatte im Dezember 2025 ein Urteil gefällt, gegen das eine der Firmen Anfang Februar 2026 beim Bundesgericht Beschwerde einreichte.

Während das Verfahren in Lausanne lief, einigten sich die beiden Parteien auf eine aussergerichtliche Lösung. Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren Ende März 2026 vorübergehend ausgesetzt, um die Verhandlungen zu ermöglichen. Ende Mai 2026 teilte der Anwalt der beschwerdeführenden Firma mit, dass seine Mandantin die Beschwerde zurückzieht, weil eine gütliche Einigung erzielt worden sei.

Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von der Rolle. Die beschwerdeführende Firma muss eine reduzierte Gerichtsgebühr von 500 Franken bezahlen. Auf gegenseitige Anwaltskosten verzichteten die Parteien einvernehmlich.

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Urteilsnummer: 4A_51/2026

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